Ein Gastbeitrag von Judith Schmied Unternehmen zu beraten ist eine schöne Arbeit – aber wie sichert man diese Arbeit ab? Bereits kleine Fehler oder Unachtsamkeiten - nicht nur durch Berechnungs- oder sachliche Fehler, sondern auch durch die Verletzung von Mitteilungs-, Aufklärungs- und Beratungspflichten - können zu großen Schäden führen. Für die wird jeder Auftraggeber die Ursachen und den Verantwortlichen suchen, und im Zweifelsfall ist das der/die beratende Wissenschaftler/in. Vertraglich kann die Haftung von externen Consultants zwar begrenzt, niemals aber völlig ausgeschlossen werden. Am Ende vieler Stunden Arbeit steht dann nicht der Lohn, sondern Forderungen des Auftragsgebers wegen eines Schadens, der (angeblich) aus der Beratertätigkeit entstanden ist. … [Weiterlesen...]