Jedes Institut, das „Fördertöpfe“ verwaltet, muss sich täglich mit sogenannten Erfindungsmeldungen beschäftigen: Das sind Berichte von meist nur wenigen Seiten, auf welchen Erfinder den Stand ihrer Forschung und das Projekt, für welches sie Förderung beantragen, darstellen. Diese Berichte sind nicht formlos, sondern an ein festes Schema gebunden. Damit wird einerseits Arbeit gespart – die Notwendigkeit, sich in Berichte aus unterschiedlichen Quellen einlesen zu müssen, entfällt – und andererseits eine möglichst gleiche Ausgangsposition für alle Antragsteller geschaffen.
Auch die Beurteilung geht nach einem strengen Schema vor sich: Schließlich muss über die Verteilung der anvertrauten Gelder Rechenschaft gegeben werden können.
Einen wichtigen Teil der Beurteilung stellen die Kurzgutachten von externen Fachexperten dar. Diese sind ebenfalls streng schematisiert, um vergleichbar zu bleiben. Eine Reihe von Fragen wird darin, belegbar und immer auf die gleiche Art, beantwortet:
- Welches sind die Konkurrenzprodukte oder -verfahren?
- Wie stellt sich die Erfindung daneben dar, was sind ihre Vor- und Nachteile?
- Gibt es Markteintrittsbarrieren?
- Wie ist die Entwicklung des Marktes in den nächsten 20 Jahren einzuschätzen? Setzt die Erfindung auf einen Megatrend auf?
- Gibt es ein „Killerkriterium“, welches die Verwertung der Erfindung unmöglich macht?
Der Kunde wünscht in diesem Fall immer gleich strukturierte Fakten, die am Ende in quantifizierter Form eine Bewertungsformel eingehen. Sind einmal das Schema und die Vorgehensweise festgelegt, wird die Prüfung neuer Erfindungsmeldungen nicht nur immer im selben Format, sondern immer für den selben Preis durchgeführt. Der Prüfbericht steht meist am nächsten Tag zur Verfügung.