Ein Gastbeitrag von Judith Schmied
Unternehmen zu beraten ist eine schöne Arbeit – aber wie sichert man diese Arbeit ab?
Bereits kleine Fehler oder Unachtsamkeiten – nicht nur durch Berechnungs- oder sachliche Fehler, sondern auch durch die Verletzung von Mitteilungs-, Aufklärungs- und Beratungspflichten – können zu großen Schäden führen. Für die wird jeder Auftraggeber die Ursachen und den Verantwortlichen suchen, und im Zweifelsfall ist das der/die beratende Wissenschaftler/in. Vertraglich kann die Haftung von externen Consultants zwar begrenzt, niemals aber völlig ausgeschlossen werden.
Am Ende vieler Stunden Arbeit steht dann nicht der Lohn, sondern Forderungen des Auftragsgebers wegen eines Schadens, der (angeblich) aus der Beratertätigkeit entstanden ist.
Zum Haftungsausschluss per AGB lässt man sich diese am besten von einem Juristen verfassen. Aber Vorsicht: Von drei Juristen hört man fünf Meinungen, und der Richter sieht es im Zweifelsfall wieder anders. Zwar hat vermutlich jeder Berater auch eine Haftungsbegrenzung in seinen Vertragsbedingungen, aber zumindest ein Nichtjurist weiß nie, ob diese im Zuge der Auftragserteilung auch rechtswirksam vereinbart wurden.
Der freiberufliche Wissenschaftler wendet sich also an einen Versicherungsvertreter. Die meisten bieten ihm, oder ihr, dann eine Betriebshaftpflichtversicherung an, die allerdings nur Personen– und Sachschäden absichert, die z. B. im eigenen Büro passiert sind (Beispiel: Der Besucherstuhl bricht unter dem Kunden zusammen). Schon wenn man unterwegs beim Kunden war (und etwa einen Türpfosten umfährt), greift diese Versicherung eventuell nicht, wenn die Versicherungsbedingungen nicht stimmen.
Und die Beratertätigkeit an sich ist dadurch überhaupt nicht versichert. Hier greift nur eine Vermögensschadenshaftpflicht – und gerade für wissenschaftliche Berater sind hier nicht viele Angebote zu bekommen, deshalb hört man auch oft die Aussage: „Dieses Risiko kann über eine Versicherung nicht abgesichert werden.“
Es gibt sie aber, die Vermögensschadenshaftpflicht für freiberufliche Chemiker und andere Wissenschaftler. Abhängig von Umsatz und Versicherungswunsch sind hier Preise ab ca. 400 € im Jahr zu zahlen – ein geringer Preis für eine Absicherung gegen Forderungen, die die Existenz eines Freiberuflers vernichten können.
Generell sollte die Berater- oder Consult-Haftpflichtversicherung speziell auf die eigene Risikosituation zugeschnitten sein. Deshalb ist ein Angebot „von der Stange“ niemals sinnvoll, sondern für jeden Einzelfall muss geklärt werden, was beruflich genau gemacht wird, so dass ein maßgeschneidertes Angebot angefertigt werden kann.
Kontakt zur Autorin:
Judith Schmied
Finanzteam26
89233 Neu-Ulm
30. Oktober 2013: Und hier noch der Link zu einem Vortrag zum Thema, gehalten am 25. Oktober 2013 auf dem Jahrestreffen der FFCh-Mitglieder in Bamberg: http://www.versicherungsmakler-unabhaengig.de/aktuelles/104-vortrag-zur-beraterhaftung.html
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